Wir halten eingestreute Clearingplätze vor.
Das Clearingverfahren:
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nach der Einreise vom Jugendamt vorläufig in Obhut genommen. Das Clearingverfahren beschreibt einen zeitlich begrenzten (drei Monate) Prozess der Perspektivklärung, nachdem klar ist, welches Jugendamt zuständig ist. Hier wird der Hilfebedarf geklärt, der Gesundheitszustand und die rechtliche Vertretung.
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Maßnahme und ist demnach auf nur kurze Zeit angelegt.
Wir haben in allen Gruppen und auch im ambulanten Bereich die Möglichkeit, Clearingverfahren professionell durchzuführen.