Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nach der Einreise vom Jugendamt vorläufig in Obhut genommen. Das Clearingverfahren beschreibt einen zeitlich begrenzten (drei Monate) Prozess der Perspektivklärung, nachdem klar ist, welches Jugendamt zuständig ist. Hier wird der Hilfebedarf geklärt, der Gesundheitszustand und die rechtliche Vertretung.
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Maßnahme und ist demnach auf nur kurze Zeit angelegt.
Wir haben im NeuHaus die Möglichkeit, Clearingverfahren professionell durchzuführen. Hierfür kann durch das Jugendamt das Zusatzangebot Clearing beauftragt werden.